Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Hotelbetrieb
Busses Camping, Guesthouse & Café
Inhaber Claus-Dieter Busse
Waldseestraße 77
79117 Freiburg im Breisgau
Deutschland

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergungsbetriebs.
  2. Die Unter-und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betriebs.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

     

    Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Betrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind der Gastgeber und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Betrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Die Unterkunft haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gastgebers zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Vertragspartner verpflichtet, das Beherbergungsunternehmen rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich großen Schadens hinzuweisen.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Unterkunft auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsabmahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Unterkunft zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Unterkunft an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10% erhöht werden.
  4. Die Preise können vom Gastgeber ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 21 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Betrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. bei Zahlungsverzug ist der Gastgeber berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigen, der Unterkunft der eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Beherbergungsunternehmen ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Unterkunft aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Unterkunft oder einer von Ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2.Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt bei einer Reservierung von bis zu drei Zimmern eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor 12:00 Uhr mittags am Tag der geplanten Anreise.

Danach werden 80% des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt.

  1. Sofern zwischen dem Gastgeber und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Unterkunft ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Beherbergungsunternehmens oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  2. Ab vier reservierten Zimmern ist die Stornierung individuell zu regeln.

 

Rücktritt des Beherbergungsbetriebs

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Unterkunft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Beherbergungsunternehmen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

– höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

– der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unterkunft in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist.

  1. Der Beherbergungsbetrieb hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Unterkunft spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gastgeber über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedriger Schaden entstanden ist.

 

Haftung des Gastgebers

  1. Der Gastgeber haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist in nicht leistungstypischen Bereichen jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Unterkunft auftreten, wird der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Unterkunft dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, nämlich bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag, jedoch höchstens bis zu dem Betrag von € 2.500,00; für Wert, Geld und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von €2.500,00 der Betrag von € 500,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gastgebergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Unterkunft nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebs.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Unterkunft übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Die Benutzung des WLAN-Anschlusses erfolgt auf eine Gefahr. Mit der Benutzung des WLAN-Anschlusses des Beherbergungsbetriebes erklärt der Benutzer, dass er Rechte anderer (z.B. Urheberrechte etc.) nicht verletzt.

 

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für die Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Unterkunft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsunternehmens.
  4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung  unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

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